§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Verträge zwischen der deepsight GmbH, Albert-Einstein-Str. 1, 49076 Osnabrück (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden über individuelle Projekte und Dienstleistungen, insbesondere die Konzeption und Entwicklung von Software- und KI-Anwendungen, Beratung, Workshops sowie begleitende Leistungen wie Betrieb, Support und Wartung (nachfolgend „Leistungen“). Sie gelten auch für Angebote des Anbieters, die auf sie verweisen.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(3) Für die Nutzung der deepsight cloud gelten deren eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Cloud-AGB“), die in der Anwendung bereitgestellt werden (cloud-app.deepsight.de/agb); diese AGB gelten dafür nicht. Der Anbieter legt seinen Angeboten über die Nutzung der deepsight cloud die Cloud-AGB zugrunde. Enthält ein solches Angebot weitere Leistungen (z. B. Einrichtung, Datenimport, Schulung, Workshops, Support), gelten für diese Leistungen diese AGB; das Angebot verweist dann auf beide.
(4) Für die slide factory gelten die im jeweiligen Angebot genannten Bedingungen.
(5) Regelungen im Angebot, in der darin genannten Leistungsbeschreibung oder in einem individuellen Vertrag (z. B. einem Projektvertrag) gehen diesen AGB vor.
(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Der Vertrag kommt durch ein Angebot des Anbieters und dessen Annahme durch den Kunden in Textform zustande, z. B. durch Unterzeichnung oder Bestellung.
(3) Bestellt der Kunde ohne vorheriges Angebot des Anbieters, kommt der Vertrag mit der Bestätigung des Anbieters in Textform (z. B. per E-Mail) zustande.
§ 3 Leistungsgegenstand
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der darin genannten Leistungsbeschreibung (z. B. Anforderungsbeschreibung oder Projektplan).
(2) Der Anbieter erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(3) Ob eine Leistung als Dienstleistung oder als Werkleistung mit einem geschuldeten Arbeitsergebnis erbracht wird, ergibt sich aus dem Angebot. Beratung, Workshops, Support und vergleichbare Leistungen erbringt der Anbieter, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt, als Dienstleistungen; ein bestimmter Erfolg ist dann nicht geschuldet.
(4) Enthalten die Leistungen KI-Funktionen, beruhen deren Ergebnisse auf probabilistischen Modellen und können trotz sorgfältiger Umsetzung Ungenauigkeiten oder Fehler enthalten. Der Kunde prüft solche Ergebnisse vor einer geschäftlichen Verwendung mit der im Einzelfall gebotenen Sorgfalt. Vereinbarte Eigenschaften der Leistungen bleiben unberührt.
(5) Für Betrieb, Support und Wartung gelten Verfügbarkeits- und Reaktionszusagen (SLA) nur, soweit sie im Angebot vereinbart sind.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Erbringung der Leistungen in angemessenem Umfang. Er stellt insbesondere rechtzeitig die erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen, Zugänge und fachlichen Ansprechpartner bereit und trifft die für den Fortgang der Leistungen erforderlichen Entscheidungen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Angebot.
(2) Der Kunde ist für die Daten, Inhalte und Unterlagen verantwortlich, die er dem Anbieter bereitstellt (nachfolgend „Kundendaten“). Er stellt sicher, dass er zu ihrer Verarbeitung berechtigt ist, dass sie keine rechtswidrigen Inhalte enthalten und dass keine Rechte Dritter (insbesondere Datenschutz-, Urheber- und Geheimhaltungsrechte) verletzt werden.
(3) Zugangsdaten, die der Kunde vom Anbieter erhält, behandelt er vertraulich.
(4) Erbringt der Kunde Mitwirkungsleistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart, verschieben sich davon abhängige Termine angemessen. Weitergehende gesetzliche Rechte des Anbieters bleiben unberührt.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot oder der vereinbarten Preisliste.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Zahlungsziel und Abrechnungsweise (z. B. nach Meilensteinen oder nach Aufwand) ergeben sich aus dem Angebot.
§ 6 Änderungswünsche
(1) Wünscht der Kunde Änderungen oder Erweiterungen der vereinbarten Leistungen, teilt er sie dem Anbieter in Textform mit. Der Anbieter prüft den Änderungswunsch und teilt dem Kunden mit, wie er sich auf Aufwand, Vergütung und Termine auswirkt.
(2) Eine Änderung wird verbindlich, wenn die Parteien sie in Textform vereinbart haben. Bis dahin erbringt der Anbieter die Leistungen auf Grundlage der bisherigen Vereinbarung.
§ 7 Abnahme
(1) Soweit der Anbieter Werkleistungen erbringt (z. B. die Entwicklung einer im Angebot beschriebenen Anwendung), zeigt er dem Kunden die Fertigstellung in Textform an. Der Kunde prüft das Arbeitsergebnis und erklärt die Abnahme, wenn es vertragsgemäß ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann er die Abnahme nicht verweigern.
(2) Das Arbeitsergebnis gilt als abgenommen, wenn der Anbieter dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
(3) Teilabnahmen finden statt, soweit das Angebot sie vorsieht.
(4) Leistungen, die als Dienstleistung erbracht werden, unterliegen keiner Abnahme.
§ 8 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
(1) An den Arbeitsergebnissen, die der Anbieter eigens für den Kunden erstellt (z. B. Software, Dokumentationen, Konzepte), erhält der Kunde die im Angebot oder im Projektvertrag bestimmten Nutzungsrechte. Ist dort nichts geregelt, bestimmt sich der Umfang der Nutzungsrechte nach dem Vertragszweck.
(2) Die Nutzungsrechte werden mit vollständiger Zahlung der Vergütung für die Leistungen eingeräumt, aus denen das jeweilige Arbeitsergebnis hervorgeht. Bis dahin darf der Kunde die Arbeitsergebnisse zur Prüfung und im vereinbarten Umfang nutzen; der Anbieter kann diese Nutzung untersagen, solange der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist.
(3) Software, Komponenten, Werkzeuge, Vorlagen und Know-how, die der Anbieter unabhängig vom jeweiligen Vertrag entwickelt hat oder allgemein einsetzt (vorbestehende Leistungen und Standardkomponenten), verbleiben mit allen Rechten beim Anbieter. Soweit sie in Arbeitsergebnissen enthalten sind, erhält der Kunde daran ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht in dem Umfang, der für die vertragsgemäße Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist.
(4) Enthalten Arbeitsergebnisse Open-Source-Komponenten, gelten für diese die jeweiligen Lizenzbedingungen.
(5) An den Kundendaten erhält der Anbieter keine Rechte, die über das für die Erbringung der Leistungen erforderliche Maß hinausgehen.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags. Kundendaten gelten stets als vertrauliche Informationen des Kunden.
(2) Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen zugänglich machen, soweit diese sie zur Durchführung des Vertrags benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(3) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher bzw. behördlicher Anordnung offenzulegen sind. Sie besteht für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien hierfür einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Er regelt insbesondere die Orte der Verarbeitung und die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter und geht diesen AGB bei Widersprüchen vor.
(3) Infrastruktur, Hosting und eingesetzte KI-Modelle (z. B. Betrieb in der Umgebung des Kunden oder mit lokalen Sprachmodellen) legen die Parteien je Projekt im Angebot bzw. im AVV fest.
§ 11 Gewährleistung
(1) Für Mängel der Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für Schadensersatz gilt § 12.
(2) Der Kunde beschreibt Mängel nachvollziehbar und unterstützt den Anbieter in zumutbarem Umfang bei der Fehleranalyse.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge über einzelne Projekte und Leistungen enden mit deren vollständiger Erbringung, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.
(2) Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen von Verträgen über fortlaufende Leistungen (z. B. Betrieb, Wartung, Support) ergeben sich aus dem Angebot. Ist dort nichts vereinbart, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Osnabrück, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Der Vorrang individueller Vereinbarungen (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Für einen Vertrag gilt die Fassung dieser AGB, die bei Vertragsschluss vereinbart wurde. Bis September 2026 veröffentlichte der Anbieter unter deepsight.de/agb Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deepsight Plattform; sie gelten für Verträge, in die sie einbezogen wurden, fort. Frühere Fassungen stellt der Anbieter auf Anfrage zur Verfügung.
(6) Diese AGB liegen in deutscher Sprache und in englischer Übersetzung vor. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.